Häufige Fragen
(Nutzungsrichtlinien)
- Wer kann das e-Dorfmobil nutzen?
- In welchem Gebiet fährt das e-Dorfmobil?
- Zu welchen Zeiten verkehrt das e-Dorfmobil?
- Wie kann ich das e-Dorfmobil anfordern?
- Kann ich eine Fahrt vorbestellen?
- Für welche Zwecke kann ich das Dorfmobil nutzen?
- Für welche Zwecke ist das e-Dorfmobil nicht vorgesehen?
- Können auch Kinder das e-Dorfmobil nutzen?
- Werden Rollstühle, sperrige Dinge oder Tiere transportiert?
- Was kostet eine Fahrt?
- Habe ich Anspruch auf einen Einzel-Transport?
- Können Fahrten abgelehnt werden?
- Welche Rechte haben ich als Vereinsmitglied?
- Welche Pflichten habe ich als Vereinsmitglied?
- Wie kann die Mitgliedschaft beenden?
- Wer sind die Fahrer*innen?
- Wer betreibt das e-Dorfmobil?
- Wer sind die Mitglieder des Vereins e-Dorfmobil?
Wer kann das e-Dorfmobil nutzen?
- Das e-Dorfmobil ist ein Angebot für Menschen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in den Gemeinden Hellmonödt, Sonnberg oder Zwettl haben
sowie Personen mit einem konkreten Bezug zu mindestens einer der drei Partner-Gemeinden (z.B. regelmäßige Besuche, Familienmitglieder). - Hauptzielgruppe sind vor allem jene Menschen in dieser Region, die weniger mobil sind, z.B. weil sie kein Auto zur Verfügung haben, keinen Führerschein besitzen oder nicht mehr fahren können.
In welchem Gebiet fährt das e-Dorfmobil?
Das Angebot des Dorfmobils ist vorerst auf das Gemeindegebiete von Hellmonsödt, Sonnberg und Zwettl/Rodl beschränkt.
Zu welcher Zeiten verkehrt das e-Dorfmobil?
Vorgesehen ist eine Kernzeit von Montag bis Freitag von jeweils 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Keine Fahrten gibt es an Feiertagen.
Wie kann ich das e-Dorfmobil anfordern?
Ruf unter 0677 63623882 den/die Fahrer*in an und vereinbare deinen Transport. Natürlich kann es sein, dass das e-Dorfmobil gerade unterwegs ist und du etwas Wartezeit einplanen muss. Es besteht keine Beförderungsgarantie. Die Fahrten werden nach Einlangen der Anrufe gereiht. Generell gilt, dass Fahrten aus Sicherheitsgründen vom/von der jeweiligen Fahrer*in abgelehnt bzw. abgesagt werden können, z.B. bei gefährlichen winterlichen Bedingungen.
Kann ich eine Fahrt vorbestellen?
Voranmelden werden bis eine Woche im Voraus telefonisch unter 0677/63623882 von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis um 18:00 Uhr vom/von der jeweils diensthabende/n Fahrer*in entgegengenommen.
Für welche Zwecke kann ich das e-Dorfmobil nutzen?
Arztbesuche, Gemeinde- und Banktermine, Einkaufsfahrten zu den regionalen Geschäften, Sporttrainings, Musikschulbesuche, Veranstaltungen aller Art, Zu- und Heimbringerfahrten von öffentlichen Bussen, Besuche zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte ...
Für welche Zwecke ist das e-Dorfmobil nicht vorgesehen?
Das e-Dorfmobil ist kein Ersatz und keine Konkurrenz zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenstransporten, Schülertransporten und auch keine Taxi-Ersatz.
Können auch Kinder das e-Dorfmobil nutzen?
- Kinder dürfen bereits ab 6 Jahren alleine das e-Dorfmobil nutzen, z.B. für Wege zum Sporttraining oder in die Musikschule, wenn ein Elternteil als Fahrer*in im Verein e-Dorfmobil aktiv ist.
- Für Kinder unter 135 cm führt das e-Dorfmobil eine Sitzerhöhung mit, jedoch keine Kindersitze. Werden für kleinere Kinder entsprechende Kindersitze oder mehrere Sitzbehelfe benötigt, sind diese selbst mitzubringen. Die Fahrer*innen sind angehalten, beim Transport unbedingt die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Mitnahme von Kindern in Fahrzeugen einzuhalten.
Werden Rollstühle, sperrige Dinge oder Tiere transportieren?
- Rollstuhlfahrer*innen oder andere Personen, die besondere Bedürfnisse beim Transport haben, müssen dies bei der Anmeldung eines Fahrdienstes mit dem/der Fahrer*in vereinbaren.
- Solltest du spezielle Dinge transportieren wollen, muss du dies ebenfalls vorher mit dem/der Fahrer*in abklären.
- Grundsätzlich werden keine Tiere transportiert, ausgenommen Kleintiere in entsprechenden Transportbehältnissen.
- Es liegt im Ermessen des/der Fahrers*in, ob er/sie solche Fahrten durchführt.
Wie bezahle ich beim e-Dorfmobil?
- Weise vor Fahrbeginn dem/der Fahrer*in deine e-Dorfmobil-Mitgliedskarte vor. Alle Personen, die das Dorfmobil in vollem Umfang nutzen möchten, sowie die Fahrer*innen sind aus rechtlichen und versicherungstechnischen Gründen Mitglied beim Verein e-Dorfmobil. Du kannst dich hier online anmelden. Beitrittsformulare liegen auch im Auto und auf den Gemeindeämtern auf. Vor der ersten Fahrt muss dieses ausgefüllt beim/bei der Fahrer*in abgegeben werden. Vom Verein wird danach eine Mitgliederkarte ausgestellt und zugesandt.
- Von den Fahrer*innen werden weder Mitgliedsbeiträge noch andere Barbeträge entgegennommen.
Was kostet eine Fahrt?
- Die Fahrtkosten sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Der Mitgliedsbeitrag wird mittels Abbucher von deinem Konto eingezogen.
- Mitgliedsbeiträge pro Monat:
Fahrer*innen: € 4,90
Fahrgast von 6 bis 18 Jahren: € 12,90
Fahrgast ab 18 bis 26 Jahren: € 18,90
Fahrgast ab 27 Jahren: € 24,90
- Nach Beendigung des Probebetriebes werden die Mitgliedsbeiträge angepasst und danach jährlich evaluiert.
- In speziellen Fällen werden auch Einzelfahrten ohne Mitgliedschaft im Einsatzgebiet durchgeführt. Diese werden im Anlassfall durch ein eigenes Formular dokumentiert (Name des Passagiers, Telefonnummer, Anschrift etc.) und im Nachhinein zum durchschnittlichen Kostenersatz pro Fahrt (im Verhältnis von Erhaltungskosten des Fahrtendienstes zu Fahrten pro Jahr) verrechnet.
Habe ich Anspruch auf einen Einzeltransport?
Im Sinne der Effizienz und der Schonung von Ressourcen und Umwelt werden gegebenenfalls auf einer Fahrtstrecke mehrere Personen gleichzeitig im e-Dorfmobil befördert. Das kann zu kleineren Umwegen und kurzen Wartezeiten führen. Es besteht also kein Anspruch auf Einzelfahrten.
Können Fahrten abgelehnt werden?
Sieht sich der/die Fahrer*in nicht in der Lage, einen Transport für sich und den Fahrgast sicher durchzuführen, liegt es in seinem/ihren Ermessen, den Transport abzusagen (z.B. bei gefährlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen, starke Alkoholisierung des Fahrgasts, Transport von sprerrigen, großen Gegenständen ...) . Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Transport durch das e-Dorfmobil.
Welche Rechte habe ich als Vereinsmitglied?
- Als Mitglied bist du berechtigt, an den Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und das Fahrzeug des Vereins entsprechend dem Vereinszweck zu beanspruchen. Als aktive/r Fahrer*in darfst du das das e-Dorfmobil zu einem vergünstigten Tarif zusätzlich für private Fahrten nutzen, wobei diese Nutzungsmöglichkeit vom Vorstand separat geregelt wird.
- Bei der Generalversammlung steht dir als ordentliche Mitglied (Fahrgast, Fahrer*in) das aktive und passive Wahlrecht zu.
Welche Pflichten habe ich als Vereinsmitglied?
- Gib bitte Änderungen deiner Anschrift und anderer für die Mitgliedschaft relevanter Daten umgehend bekannt.
- Zahle pünktlich deine Mitgliedsgebühren.
- Unterstütze bitte den Verein im Rahmen deiner Möglichkeiten und unterlasse alles, was das Ansehen und den Zweck des Vereins schädigt.
- Bedenke bei der Nutzung des e-Dorfmobils, dass dieses Service von ehrenamtlichen Personen in ihrer Freizeit und ohne Bezahlung durchgeführt wird, Über höfliche Umgangsformen und ein Danke freuen sie sich.
Wie kann ich die Mitgliedschaft beenden?
Du kannst deine Mitgliedschaft monatlich mit dem letzten Tag des Monats beenden. Beachte bitte: Deine Kündigung muss schriftlich ein Monat vorher erfolgen.
Wer sind die Fahrer*innen des e-Dorfmobils?
Alle Fahrer*innen arbeiten ehrenamtlich! Sie haben mindestens 5 Jahre Fahrpraxis und sind auf dem Elektroauto eingeschult. Wie die beförderten Personen sind auch sie Vereinsmitglieder und dadurch entsprechend rechtlich abgesichert. Weitere ehrenamtliche Fahrer*innen sind jederzeit willkommen und können sich bei Vereinsobmann Herbert Peil unter der Nummer 0664 2615794 melden. Hier gehts zu den Fahrer*innen-Infos.
Wer betreibt das e-Dorfmobil?
Betrieben wird das Projekt Dorfmobil vom 2019 gegründeten überparteilichen Verein e-Dorfmobil, in dem Gemeindbürger*innen aus Hellmonsödt, Sonnberg und Zwettl aktiv sind. Die Statuten des Vereins findest du hier.
Wer sind die Mitglieder im Verein e-Dorfmobil?
Mitglieder im Verein sind die Fahrgäste und Fahrer*innen des e-Dorfmobils. Der Verein nimmt auch außerordentliche Mitglieder als Förderer*innen auf (Einzelpersonen, Unternehmen, Organisationen). Die Entscheidung über eine Mitglieds-Aufnahme liegt immer beim Vorstand. Hier kannst du dich online anmelden.